EINLASS/ EINLASSKONTROLLEN
Wichtiger Hinweis:
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist untersagt.
Beim Zutritt zum Gelände kann eine Sicherheitskontrolle durch unsere Security – Mitarbeiter durchgeführt werden. Diese sind angewiesen, insbesondere beim Betreten des Geländes eine Taschen- und ggf. Leibesvisitation bei den Besuchern durchzuführen.
Wir behalten uns das Recht vor, einem Besucher den Einlass zum Gelände zu verweigern. Wir sind nicht verpflichtet, den Grund anzugeben.
Gründe liegen insbesondere dann vor, wenn verbotene Gegenstände mitgeführt werden; der Besucher offensichtlich stark alkoholisiert ist; der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder der Besucher eine offensichtlich diskriminierende Einstellung hat. Bei der Verletzung des Jugendschutzes können wir den Einlass ebenso verweigern.
ESSEN / GETRÄNKE
Für euer leibliches Wohl haben wir natürlich bestens gesorgt.
Stände findet ihr auf dem Gelände.
GEWALT - WOLLEN WIR NICHT
Gewalt - wollen wir nicht! Bei mutwilligen Beschädigungen auf dem Veranstaltungsgelände oder Widerstand gegen die Ordnungsinstitutionen erfolgt ein Platzverweis und die strafrechtliche Verfolgung.
HANDEL
Auf dem Veranstaltungsgelände ist es verboten, ohne unsere ausdrückliche Genehmigung mit Artikeln jeglicher Art gewerblich zu handeln.
HAUSRECHT
Das Hausrecht wird von uns, als Veranstalter, sowie der Security – Mitarbeitern ausgeübt. Den Weisungen ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung und Missachtung, können wir Platzverbote erteilen.
Den Besuchern ist es untersagt, verbotene Gegenstände mitzuführen; körperliche Gewalt gegen andere Besucher, das Personal des Veranstalters oder sonstigen Dritten auszuüben; Gegenstände auf die Bühne oder andere Besucher zu werfen; außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten; bauliche Anlagen, Wände, Sachen usw. zu beschmutzen, zu bemalen oder anderweitig zu besprühen; ohne unsere ausdrückliche Erlaubnis gewerblich zu handeln.
HINWEISSCHILDER
Bitte beachtet sämtliche Hinweisschilder.
JUGENDSCHUTZ
Natürlich gilt auch bei uns das Jugendschutzgesetz! Das heißt unter anderem: kein hochprozentiger Alkohol an unter 18jährige! Bitte versucht gar nicht erst, mit gefälschten Ausweisen oder sonstigem unsere Service-Kräfte zu täuschen, denn dann heißt es für euch: sofortiger Ausschluss von der Veranstaltung und Hausverbot. Das Jugendamt könnte jederzeit vor Ort die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes überwachen.
Ebenso gilt folgendes:
Kinder und Jugendliche bis 15 Jahren dürfen das Gelände mit den Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten betreten. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen das Veranstaltungsgelände um 22:00 Uhr verlassen.
Eine erziehungsbeauftragte Person im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz ist jede Person, die über 18 Jahre alt ist, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit den tatsächlich Sorgeberechtigten Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit die ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen ihrer Ausbildung oder der Jugendhilfe wahrnimmt.
Jugendliche im Alter von 16 bis 17 Jahren dürfen das Gelände ab 24:00 Uhr nur mit den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsbeauftragten betreten. Ohne vorstehende Begleitpersonen haben diese das Veranstaltungsgelände bis 24:00 Uhr zu verlassen.
Die Security ist angewiesen, das Jugendschutzgesetz in jedem Fall durchzusetzen. Bringt unbedingt Euren Personalausweis oder ein gleichwertiges Dokument mit! Bei der Übertragung des Sorgerechts durch die Eltern auf eine andere Person gilt folgendes zur Orientierung:
Ist diese Person unter 30 Jahre, akzeptieren wir nur das Sorgerecht für EINE Person. Ist die Person über 30, entfällt diese Regelung. Damit soll vermieden werden, dass EIN 18jähriger die Verantwortung für seine 25 minderjährigen Kumpels übernimmt. Die Personensorgeberechtigten sollten sich darüber im Klaren sein, dass allein SIE die Verantwortung für das Schalten und Walten ihrer Schützlinge übernehmen.
Alle Fälschungen von Dokumenten werden zur Anzeige gebracht.
Eine Vorlage für die Übertragung des Sorgerechts findet ihr hier .
KAMERAS
Foto-Kameras sind grundsätzlich für private Zwecke erlaubt. JEDOCH: Alle Kameras mit Wechselobjektiv gelten bei uns als Profikamera und sind somit ausdrücklich verboten. Videokameras sowie Tonband-, MD- und sämtliche andere audiovisuellen Aufnahme-Geräte sind ebenso verboten!
Sollten wir Kenntnis von Fotoaufnahmen nicht akkreditierter Fotografen (mit professioneller Ausrüstung oder zu kommerziellen Zwecken) oder Filmaufnahmen (auch mit Digitalkameras oder Handys) erlangen, behalten wir uns vor, das Speichermedium zu löschen oder zu konfiszieren. Ferner hat man mit einer Schadensersatzforderung seitens der Künstler zu rechnen. Auch im Nachhinein festgestellte Verstöße werden verfolgt. Dabei verweisen wir besonders auf das Verbot, irgendwelche Aufnahmen von Bands online zu stellen.
BITTE haltet euch daran, auch, wenn es verlockend ist, seine Erinnerungen ans Festival auf diese Art festzuhalten; denn wir sind nicht daran interessiert, irgendeinen Gast mit den Folgen einer solchen nicht gestatteten Aufnahme konfrontieren zu müssen.
PAROLEN
Das Verbreiten extremistischer oder radikaler Parolen und das Tragen solcher Symbole führen zum Ausschluss von der Veranstaltung.
RUCKSÄCKE und TASCHEN
Größere Taschen und größere Rucksäcke mit mehreren Fächern sind auf dem Gelände nicht gestattet.
Erlaubt sind: Bauchtaschen, Gürteltaschen, Damenhandtaschen, Fototaschen akkreditierter Fotografen sowie einwandige bzw. dünne Tragetaschen wie Jutebeutel und Turnbeutel; sprich solche, deren Inhalt leicht zu überprüfen ist.
Definitiv verboten sind herkömmliche Rucksäcke, Laptoptaschen, gepolsterte Umhängetaschen mit mehreren Fächern und Sporttaschen.
VERBOTENE GEGENSTÄNDE
Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände sind
Waffen aller Art (auch gefährliche Gegenstände wie Äxte, Baseballschläger, Motorsägen usw.);
Selfiesticks;
Spitze Regenschirme, bzw. andere spitze Gegenstände
Fackeln;
Kunststoff- Konfetti, -schnipsel und -rollen;
Tonbandgeräte und professionelle Foto-, Film-, Video- und Digitalkameras
pyrotechnische Gegenstände;
Drohnen, Multicopter; Quadrokopter und sonstige Flugkörper;
Megafone o.ä. auf dem Gelände
verbotene Symbole auf Shirts, Kutten u.a.;
Tierabwehrspray
verbotene Substanzen nach dem BTMG
sowie sonstige gefährliche Gegenstände jeglicher Art verboten.
Werden bei Kontrollen unerlaubte Gegenstände festgestellt, müssen diese von den Besuchern ggf. außerhalb des Veranstaltungsgeländes eingelagert oder in einen anderen Bereich verbracht werden. Wird auf das Eigentum an den unerlaubten Gegenständen seitens des Besuchers verzichtet, werden diese direkt an den jeweiligen Einlassbereichen entsorgt.
Bei Kontrollen festgestellte illegale Gegenstände werden von der Security sofort sichergestellt, der Besucher gem. § 127 StPO vorläufig festgehalten und die Polizei umgehend informiert und hinzugezogen.
VERWERTUNG VON BILD- UND TONAUFNAHMEN
Der Besucher willigt unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seiner Bildnisse und/ oder seiner Stimme bei Fotografien, Live- Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild- und/oder Tonaufnahmen, die von der Veranstalterin oder deren Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließender Verwendung in allen gegenwärtigen oder zukünftigen Medien ein.
Bei weiteren Fragen wendet Euch bitte direkt an uns und schreibt sie nicht in Foren oder sonst wo rein. VERLÄSSLICHE Aussagen, auf die Ihr Euch auch berufen könnt, gibt es nur direkt bei uns.
Danke und viel Spaß beim
Public Viewing 2021
Zusätzliche Regeln gemäß der CoronaSCHVO
Wichtiger Hinweis:
Es gelten auch unsere allgemeinen Regeln zur Veranstaltung. Je nach Inzidenzstufe zum Zeitpunkt der Veranstaltung, werden ggf. die Regeln entsprechen angepasst. Es gilt Grundsätzlich die CoronaSchVO des Landes NRW in der zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Fassung.
Das bedeuetet bei den Inzidenzien folgendes:
Bis 35 - Inzidenzstufe 1:
- Innengastronomie ohne Test, aber auch Landesinzidenz unter 35
- Partys: außen bis 100, innen bis 50 mit Test ohne Abstand
- Veranstaltungen ohne Partys (ohne Tanz): außen bis 250 ohne Test, innen bis zu 100 Gäste mit Test
Bis 50 - Inzidenzstufe 2:
- Außengastronomie ohne Test, aber mit Platzpflicht
- Innengastronomie mit Test- und Platzpflicht
- Hotellerie: volle gastronomische Versorgung auch für private Gäste
- Versammlungen, auch Tagungen/Kongresse und private Veranstaltungen beschränkt möglich
Bis 100 - Inzidenzstufe 3:
- Außengastronomie mit Test und Platzpflicht und Wegfall Umkreis-Verzehrverbot
- Hotelübernachtungen für Privatgäste uneingeschränkt möglich, aber nur Frühstück in Innengastronomie, Testpflicht
- Veranstaltungen, Versammlungen nur ausnahmsweise, keine privaten möglich
Über 100 - Es gelten mindestens die Regelungen des bundesweiten Infektionsschutzgesetz („Bundesnotbremse“) - §28b IfSG, §1 CoronaSchVO
Der Einlass
Einlass zu der Veranstaltung, wird nur folgenden Personengruppen, gewährt, gemäß der o.g. Inzidenzstufe.
Der Zugang zum Eingang, wird mit Linien und Hinweisen auf dem Boden versehen, wo um die Einhaltung des Mindestanstandes gebeten wird. Diese sind zwingend einzuhalten.
Beim Einlass wird jeder Besucher registriert. Dieses geschieht unter Kontrolle der Security, mit der LUCA APP. Besucher die diese App nicht nutzen können oder wollen, müssen das Registrierungsformular im Downloadbereich ausfüllen. Die Richtigkeit der Angaben werden mit dem Personalausweis abgeglichen.
Beim Betreten des Veranstaltungsgeländes, müssen Sie sich die Hände desinfizieren, dazu stehen kontaktlose Desinfektionsmittelspender bereit.
Das Veranstaltungsgelände darf nur mit einem Mund-Nasenschutz betreten werden, das kann entweder eine OP Maske oder FFP2 Maske sein.
Wir werden Ihnen einen Tisch zuweisen. Die Tischnummer wird ebenfalls registriert, damit eine Nachverfolgbarkeit gegeben ist.
Auf dem Gelände
Auf dem gesamten Gelände gilt die Maskenpflicht. Einzige Ausnahme ist an den Tischen.
Wer sich nicht an die Maskenpflicht hält wird dem Gelände verwiesen und bekommt Hausverbot.
Die Wege zu den Toiletten sind Ausgewiesen und so gestaltet, das sich die Besucherwege nicht überkreuzen. Bitte halten Sie sich an diese Wege.
Der Ausgang
Beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes müssen Sie sich über die LUCA APP auschecken. Wenn Sie sich mit einem Formular registriert haben, müssen Sie bitte der Security am Ausgang Ihren Namen nennen, damit das Verlassen des Geländes mit Uhrzeit registriert wird. Sollten Sie das nicht machen, werden Sie am Ende der Veranstaltung automatisch ausgecheckt.
Beim Verlassen bitten wir Sie sich möglichst ruhig zu verhalten, damit die Anwohner nicht gestört werden.